Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert: Art. 104a Lebensmittel Der Bund stärkt das Angebot an Lebensmitteln, die von guter Qualität und sicher sind und die umwelt- und ressourcenschonend, tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt werden. Er legt die Anforderungen an die Produktion und die Verarbeitung fest. Er stellt sicher, dass eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die als…
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